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Einer schwangeren Arbeitnehmerin ist für die Dauer eines Beschäftigungsverbots grundsätzlich der Verdienst auf der Grundlage der letzten 13 Wochen vor Eintritt in das Beschäftigungsverbot zu gewähren (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.12.2011, Az: 8 Sa 1328/10).
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02.02.2012, 20:33 von RAKotz | 0 Kommentare |
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Bewirbt sich ein Stellensuchender erfolgreich auf ein Stellenangebot, das die Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zum Inhalt hat, kommt spätestens durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme des Stellensuchenden ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber zustande. Behauptet der Arbeitgeber sodann, dass nur ein freier Dienstvertrag oder Werkvertrag zwischen den Parteien vereinbart worden sei, so muss er die konkreten Umstände für die Begründung eines anderen Rechtsverhältnisses darzulegen und beweisen (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 21.11.2011, Az: 4 Ta 180/11).
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02.02.2012, 20:28 von RAKotz | 0 Kommentare |
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Der Arbeitgeber haftet einem Arbeitnehmer bei einer unrichtigen Betriebsrentenauskunft grundsätzlich nur für dessen entstandenen Vertrauensschaden. Hätte sich der Arbeitnehmer auch bei zutreffender Betriebsrentenauskunft durch den Arbeitgeber für einen vorzeitigen Rentenbeginn entschieden, so kann der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeber keinen Schadenersatz wegen entgangener Vergütung und Rentenabschlägen geltend machen (Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 11.01.2012, Az: 5 Ca 115/11).
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02.02.2012, 20:24 von RAKotz | 0 Kommentare |
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Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei seinem Einstellungsgespräch über seine Nachtschichttauglichkeit und erklärt er später, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht verrichten darf, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer wegen arglistiger Täuschung anfechten (LAG Hessen, Urteil vom 21.09.2011, Az: 8 Sa 109/11).
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01.02.2012, 20:21 von RAKotz | 0 Kommentare |
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Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht per Arbeitsvertrag vorschreiben, von welchem Arzt er sich im Krankheitsfalle untersuchen lassen muss. Arbeitnehmern steht insoweit das Recht auf freie Arztwahl zu. Auch kann der Arbeitgeber den behandelnden Arzt nicht per Arbeitsvertrag direkt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden lassen. Eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers kann im Krankheitsfalle auch nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden (ArbG Frankfurt, Urteil vom 09.11.2011, Az: 7 Ca 1549/11).
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31.01.2012, 19:42 von RAKotz | 0 Kommentare |
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