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Abfindungszahlung – Zahlung kann steuergünstig geleistet werden
Abfindungszahlung – Zahlung kann steuergünstig geleistet werdenAbfindungszahlung – Zahlung kann steuergünstig geleistet werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber können untereinander vereinbaren, dass die vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung in Teilbeträgen oder zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird (BFH, Urteil vom 11.11.2009, Az.: IX R 1/09). Hierdurch können Steuern gespart werden.
05.02.2010, 21:08 von RAKotz |
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