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Anlernvertrag statt Ausbildungsvertrag zulässig?Anlernvertrag statt Ausbildungsvertrag zulässig? Ein Arbeitgeber kann mit einem Arbeitnehmer in einem anerkannten Ausbildungsberuf keinen „Anlernvertrag“ statt einem Ausbildungsvertrag abschließen, um so Kosten zu sparen. Ein solcher Anlernvertrag verstößt gegen § 134 BGB und ist nichtig (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2010, Az: 3 AZR 317/08).
27.07.2010, 23:42 von RAKotz |
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