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Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer bei Einstellung und später nicht zum Krankenkassenwechsel drängen
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer bei Einstellung und später nicht zum Krankenkassenwechsel drängenArbeitgeber dürfen Arbeitnehmer bei Einstellung und später nicht zum Krankenkassenwechsel drängen Ein Arbeitgeber darf keinen Einfluss auf seine Arbeitnehmer nehmen, damit diese ihre Krankenkasse wechseln (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011, Az: 6 U 18/11).
29.12.2011, 08:34 von RAKotz |
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