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Arbeitgeber hält sich nicht an Betriebsvereinbarung – Ordnungshaft?
Arbeitgeber hält sich nicht an Betriebsvereinbarung – Ordnungshaft?Arbeitgeber hält sich nicht an Betriebsvereinbarung – Ordnungshaft? Hält sich ein Arbeitgeber nicht an Betriebsvereinbarungen so kann diesem vom jeweiligen Arbeitsgericht ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Die Androhung von ordnungshaft, wenn der Arbeitgeber das Ordnungsgeld nicht zahlt, ist jedoch unzulässig, da das Betriebsverfassungsgesetz keine Ordnungshaft vorsieht. Insoweit besteht eine Regelungslücke im Betriebsverfassungsgesetz (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.10.2010, Az: 1 ABR 71/09).
05.10.2010, 22:47 von RAKotz |
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