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Arbeitsunfall und Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitsunfall und Kündigung durch ArbeitgeberArbeitsunfall und Kündigung durch Arbeitgeber Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer auch nach einem erfolgten Arbeitsunfall kündigen, die ausgesprochene Kündigung ist auch nicht treuwidrig nach § 242 BGB (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, Az.: 3 Sa 74/09).
03.01.2010, 19:03 von RAKotz |
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