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Arbeitszeiterfassungsdaten – systematische Manipulation – Kündigung
Arbeitszeiterfassungsdaten – systematische Manipulation – KündigungArbeitszeiterfassungsdaten – systematische Manipulation – Kündigung Nimmt ein Arbeitnehmer systematische Manipulationen von Arbeitszeiterfassungsdaten vor, so stellt dies eine schwerwiegende Arbeitsvertragsverletzung dar, die den Arbeitgeber dazu berechtigt das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011, Az: 2 Sa 533/10). Geringe Manipulationen (im Fall 1 Minute) rechtfertigen hingegen keine fristlose Kündigung.
10.06.2011, 19:55 von RAKotz |
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