
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
Mai 2012
Wer ist online?
|
Arbeitszeugnis – telefonische Nachfrage bzgl. der Arbeitsqualität
Arbeitszeugnis – telefonische Nachfrage bzgl. der ArbeitsqualitätArbeitszeugnis – telefonische Nachfrage bzgl. der Arbeitsqualität
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis nicht anbieten, dass er telefonische Auskünfte hinsichtlich der Arbeitsqualität des Arbeitnehmers erteilt (ArbG Herford, Urteil vom 01.04.2009, Az.: 2 Ca 1502/08).Der im vorliegenden Fall verwendete Satz: „Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von ……. hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der von ihr für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“ Verstößt gegen § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO und lässt zudem den Rückschluss zu, dass die im Zeugnis erfolgte Leistungsbeurteilung des Arbeitsnehmers nicht den Tatsachen entspricht.
05.01.2010, 22:27 von RAKotz |
524 Aufrufe
Bewertung:
|
AbfindungsanspruchSuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|