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Arbeitszeugnis und Wahrheitspflicht
Arbeitszeugnis und WahrheitspflichtArbeitszeugnis und Wahrheitspflicht Vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen bestimmten Zeugnistext, so ist der Arbeitgeber hieran in der Regel gebunden. Der Arbeitgeber ist an die Vereinbarung lediglich dann nicht gebunden, wenn das Zeugnis erhebliche Unrichtigkeiten enthält und zu einer Vermögensschädigung eines Dritten (potentieller neuer Arbeitgeber) führen kann. In diesen Fällen ist die Vereinbarung sittenwidrig und der Arbeitgeber ist hieran nicht gebunden (LAG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009, Az.: 7 Sa 641/08).
17.03.2010, 22:52 von RAKotz |
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