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Betriebsübergang – Haftung für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge
Betriebsübergang – Haftung für ausstehende SozialversicherungsbeiträgeBetriebsübergang – Haftung für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge Kommt es zu einem Betriebsübergang, so haftet der neue Betriebsinhaber nicht für die Beitragsschulden des alten Betriebsinhabers, da es an einer diesbezüglichen Ermächtigungs- bzw. Übergangsgrundlage fehlt (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.01.2011, Az: L 5 R 848/10 B ER).
28.02.2011, 21:53 von RAKotz |
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