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Chef geschlagen – fristlose Kündigung?
Chef geschlagen – fristlose Kündigung?Chef geschlagen – fristlose Kündigung? Jeder körperliche Angriff eines Arbeitsnehmers auf den Arbeitgeber oder Vorgesetzte rechtfertigt eine fristlose Kündigung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.07.2008, Az.: 6 Sa 196/08). Selbst wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor mit der flachen Hand gegen die Brust gedrückt hat, rechtfertigt dies keine Notwehr in Form eines Faustschlags.
11.01.2010, 19:49 von RAKotz |
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