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Durchschnittszuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei
Durchschnittszuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfreiDurchschnittszuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer, dass dieser Durchschnittszuschläge für Sonntags, Feiertags- oder Nachtarbeit erhält, um Lohnschwankungen beim Arbeitnehmer zu vermeiden, sind die gezahlten Durchschnittszuschläge steuerfrei (BFH, Urteil vom 17.06.2010, Az: VI R 50/09).
08.09.2010, 18:49 von RAKotz |
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