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Eigenkündigung nach betriebsbedingter Kündigung kann Arbeitslosengeldsperre zur Folge haben
Eigenkündigung nach betriebsbedingter Kündigung kann Arbeitslosengeldsperre zur Folge habenEigenkündigung nach betriebsbedingter Kündigung kann Arbeitslosengeldsperre zur Folge haben Nimmt ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung vor ohne einen Kündigungsgrund zu haben, so kann dies zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen, selbst dann wenn der Arbeitgeber zuvor eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 14.09.2010, Az: B 7 AL 33/09 R).
14.09.2010, 20:01 von RAKotz |
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