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Emails an Arbeitgeber gelesen – fristlose Kündigung
Emails an Arbeitgeber gelesen – fristlose KündigungEmails an Arbeitgeber gelesen – fristlose Kündigung Missbraucht ein EDV-Administrator seine Zugriffsrechte und liest den Email-Verkehr an einen Vorgesetzten und druckt dann Emails aus, um diesen in Misskredit zu bringen, rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Landesarbeitsgericht München, Az.: 1 Sa 54/09, Urteil vom 08.07.2009).
25.02.2010, 21:19 von RAKotz |
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