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Fortbildungskosten – Rückzahlung bei Eigenkündigung vor Beendigung der Fortbildung
Fortbildungskosten – Rückzahlung bei Eigenkündigung vor Beendigung der FortbildungFortbildungskosten – Rückzahlung bei Eigenkündigung vor Beendigung der Fortbildung Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die von diesem verauslagten Fortbildungskosten erstatten muss, wenn er vor Beendigung der Fortbildungsmaßnahme selbst kündigt, ist wirksam (BAG, Urteil vom 19.01.2010, Az: 3 AZR 621/08).
20.01.2011, 22:39 von RAKotz |
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