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Freiheitsstrafe (mehrjährige) – Arbeitgeber darf Arbeitsverhältnis kündigen
Freiheitsstrafe (mehrjährige) – Arbeitgeber darf Arbeitsverhältnis kündigenFreiheitsstrafe (mehrjährige) – Arbeitgeber darf Arbeitsverhältnis kündigen Wird ein Arbeitnehmer zu einer Haftstrafe von über 2 Jahren verurteilt, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis personenbedingt zum nächstzulässigen Zeitpunkt kündigen (BAG, Urteil vom 24.03.2011, Az: 2 AZR 790/09). Der Arbeitgeber darf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers in diesen Fällen auch neu besetzen, da es ihm nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.
25.03.2011, 18:24 von RAKotz |
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