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Fristlose Kündigung bei Vergleich des Arbeitgebers mit Zuständen „wie im 3. Reich“
Fristlose Kündigung bei Vergleich des Arbeitgebers mit Zuständen „wie im 3. Reich“Fristlose Kündigung bei Vergleich des Arbeitgebers mit Zuständen „wie im 3. Reich“ Äußert ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber: „Die Beklagte lügt wie gedruckt. Wie sie mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich.", kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos kündigen (LAG Hessen, Urteil vom 14.09.2010, Az: 3 Sa 243/10).
20.01.2011, 08:39 von RAKotz |
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