
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
Mai 2012
Wer ist online?
|
Kündigung bei Bedrohung und Beleidigung von Arbeitskollegen
Kündigung bei Bedrohung und Beleidigung von ArbeitskollegenKündigung bei Bedrohung und Beleidigung von Arbeitskollegen Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos kündigen, weil er Arbeitskollegen bedroht und beleidigt hat, so muss räumlich und zeitlich genau angegeben werden, wann die kündigungsrelevanten Verhaltensweisen des Arbeitnehmers stattgefunden haben. Kann der Arbeitgeber dies nicht, ist eine ausgesprochene Kündigung unwirksam (ArbG Köln, Urteil vom 30.09.2009, Az: 18 Ca 10651/08).
13.09.2010, 18:44 von RAKotz |
1007 Aufrufe
Bewertung:
|
AbfindungsanspruchSuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|