
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
Februar 2012
Wer ist online?
|
Kündigung bei Neuvermählung?Kündigung bei Neuvermählung? Das Arbeitsverhältnis eines geschiedenen katholischen Arbeitnehmers darf aufgrund einer Neuvermählung nicht gekündigt werden. Selbst dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre durch den Arbeitnehmer vereinbart wurde. Die erneute Neuvermählung stellt zwar einen Verstoß von arbeitsvertraglichen Pflichten dar, der eine Kündigung rechtfertigt, jedoch durften sich im vorliegenden Fall protestantische Arbeitnehmer neu vermählen, so dass ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorlag (LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2010, Az.: 5 Sa 996/09).
01.07.2010, 19:13 von RAKotz |
417 Aufrufe
Bewertung:
|
AbfindungsanspruchSuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|
Kommentare