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Kündigung des Arbeitgebers ohne Unterschrift wirksam?
Kündigung des Arbeitgebers ohne Unterschrift wirksam?Kündigung des Arbeitgebers ohne Unterschrift wirksam? Eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers ist formunwirksam, wenn dessen Unterschrift auf dieser fehlt (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2010, Az: 12 Ta 363/10).
23.06.2010, 22:31 von RAKotz |
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