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Leiharbeiter müssen für ausgelernte Lehrlinge gekündigt werden
Leiharbeiter müssen für ausgelernte Lehrlinge gekündigt werdenLeiharbeiter müssen für ausgelernte Lehrlinge gekündigt werden Arbeiten Leiharbeiter aus ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen auf die ausgelernte Jugend- und Auszubildendenvertreter eingesetzt werden können, so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese auf den Arbeitsplätzen zu beschäftigen und die Leiharbeiter umzusetzen (BAG, Urteil vom 17.2.2010, Az.: 7 ABR 89/08).
23.02.2010, 18:57 von RAKotz |
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