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Pfandbonmissbrauch durch Arbeitnehmer – fristlose Kündigung
Pfandbonmissbrauch durch Arbeitnehmer – fristlose KündigungPfandbonmissbrauch durch Arbeitnehmer – fristlose Kündigung Erstellt ein Arbeitnehmer manuell Pfandbons, um das diesbezügliche Pfandgeld seines Arbeitgebers zu unterschlagen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bereits mehrere Jahre beanstandungsfrei für den Arbeitgeber gearbeitet hat (ArbG Berlin, Urteil vom 29.09.2010, Az: 1 Ca 5421/10).
05.11.2010, 21:31 von RAKotz |
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