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Preissenkung bei eigenem Personalkauf – fristlose Kündigung
Preissenkung bei eigenem Personalkauf – fristlose KündigungPreissenkung bei eigenem Personalkauf – fristlose Kündigung Senkt ein Arbeitnehmer die Preise von Waren eigenmächtig ab, um diese kostengünstiger im Rahmen eines Personalkaufs erwerben zu können, so kann der Arbeitgeber diesem fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht aussprechen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2010, Az: 10 Sa 1977/08).
22.10.2010, 21:28 von RAKotz |
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