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Reste von Patientenessen im Krankenhaus gegessen – fristlose Kündigung?
Reste von Patientenessen im Krankenhaus gegessen – fristlose Kündigung?Reste von Patientenessen im Krankenhaus gegessen – fristlose Kündigung? Einem Krankenpfleger kann nicht fristlos gekündigt werden nur weil er Reste von Patientenessen gegessen hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.09.2010, Az: 3 Sa 233/10). In solchen Fällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor abmahnen, bevor er eine Kündigung ausspricht.
16.11.2010, 21:02 von RAKotz |
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