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Spesenabrechnungen jahrelang „aufgerundet“ – fristlose Kündigung?
Spesenabrechnungen jahrelang „aufgerundet“ – fristlose Kündigung?Spesenabrechnungen jahrelang „aufgerundet“ – fristlose Kündigung? Rundet ein Arbeitnehmer seine Spesenabrechnungen über Jahre auf (es wurde immer auf halbe und volle Stunden aufgerundet) und akzeptiert der Arbeitgeber diese aufgerundeten Spesenabrechnungen, kann dem Arbeitnehmer nicht fristlos gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass aufgerundet wurde (Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, Az: 7 Ca 868/09). Da die Abrechnungspraxis über Jahre ohne jegliche arbeitgeberseitige Prüfung akzeptiert wurde, hätte der Arbeitgeber die Abrechnungspraxis umstellen müssen. Erst dann hätte er von einem Betrug zu seinen Lasten ausgehen können.
19.02.2011, 13:21 von RAKotz |
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