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Stromdiebstahl bei Arbeitgeber – Kündigung wirksam?
Stromdiebstahl bei Arbeitgeber – Kündigung wirksam?Stromdiebstahl bei Arbeitgeber – Kündigung wirksam? Eine Kündigung eines Arbeitsnehmers, der über einen langen Zeitraum bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, wegen Stromdiebstahls in Höhe von 2 Cent ist unwirksam. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich abmahnen (LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az.: 16 Sa 260/10).
04.09.2010, 12:34 von RAKotz |
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