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Tarifeinheit im Arbeitsrecht aufgehoben!Tarifeinheit im Arbeitsrecht aufgehoben! In Unternehmen können zukünftig mehrere Tarifverträge mit unterschiedlichen Vereinbarungen nebeneinander bestehen (BAG, Beschluss vom 23.06.2010, Az: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10). Die Arbeitnehmer können sich somit in Zukunft den „besten“ Tarifvertrag in ihrem Unternehmen „aussuchen“.
23.06.2010, 22:32 von RAKotz |
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