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Unzureichende schriftliche Deutschkenntnisse – Kündigung?
Unzureichende schriftliche Deutschkenntnisse – Kündigung?Unzureichende schriftliche Deutschkenntnisse – Kündigung? Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer ordentlich fristgerecht kündigen, wenn dieser schriftliche Arbeitsanweisungen in deutscher Sprache nicht lesen kann und dies für die Ausübung der Arbeitstätigkeit des Arbeitnehmers notwendig ist (BAG, Urteil vom 28.01.2010, Az.: 2 AZR 764/08).
29.01.2010, 19:27 von RAKotz |
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