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Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte?
Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte?Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte? Können Beamte ihren Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht nehmen und werden sie sodann in den Ruhestand versetzt, so haben sie einen Ausgleichsanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn (VG Berlin, Urteil vom 27.05.2010, Az.: VG 5 K 175.09). Der Ausgleichsanspruch begründet sich in der EU-Richtlinie RL 2003/88/EG.
10.06.2010, 19:20 von RAKotz |
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