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Vorruhestand – Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei tariflichen Vorruhestandsreglungen
Vorruhestand – Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei tariflichen VorruhestandsreglungenVorruhestand – Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei tariflichen Vorruhestandsreglungen Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsregelungen (vorzeitige Altersrente) auszugleichen, da Frauen in der Regel früher Altersrente erhalten als Männer (BAG, Beschluss vom 15.02.2011, Az: 9 AZR 584/09).
16.02.2011, 22:54 von RAKotz |
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