
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
Mai 2012
Wer ist online?
|
Wegeunfall – Fahrten zu einem anderen Ort, als dem Wohnort
Wegeunfall – Fahrten zu einem anderen Ort, als dem WohnortWegeunfall – Fahrten zu einem anderen Ort, als dem Wohnort
Arbeitnehmer, die nach der Arbeit zu einem anderen Ort als dem Wohnort fahren um dort zu übernachten sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die diesbezüglichen Beweggründe (z.B. ruhigere Schlafstätte) spielen hierbei keine Rolle (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.05.2009, Az.: B 2 U 11/08 R).
05.01.2010, 22:19 von RAKotz |
464 Aufrufe
Bewertung:
|
AbfindungsanspruchSuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|