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Wegeunfall bei Verlassen des normalen Arbeitsweges
Wegeunfall bei Verlassen des normalen ArbeitswegesWegeunfall bei Verlassen des normalen Arbeitsweges Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg von und zu der Arbeitsstelle einen Unfall, so ist dieser nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt den öffentlichen Straßenraum verlassen hat (SG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2010, Az: S 13 U 8068/09).
25.08.2011, 20:43 von RAKotz |
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