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körperliche Auseinandersetzung auf Betriebsfeier - Kündigung?
körperliche Auseinandersetzung auf Betriebsfeier - Kündigung?Schlägt ein Arbeitnehmer einen anderen auf einer betrieblichen Veranstaltung (z.B. Weihnachtsfeier), so kann der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer fristlos kündigen (Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.04.2010, Az: 4 BV 13/08). Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht andere Arbeitnehmer vor dem schlagenden Arbeitnehmer schützen. Im vorliegenden Fall wurde der Betriebsratsvorsitzende fristlos gekündigt, der über 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt war.
08.04.2010, 23:33 von RAKotz |
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