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Männern Arbeitsunfall Betriebsfeier Unzulässigkeit Videoüberwachung langfristige Erkrankung Aprilscherz Mehrarbeitsvergütung Raucherpausen überschritten Dienstvergehen Parkplatzanspruch Arbeitsplatz betriebliche Altersversorgung Ratsuchender Rentenversicherung vorsätzliche sachbeschädigung Firmenwagennutzung gefälschte Geldscheine Arbeitnehmer Wegeunfall Emails Kündigung ARbeitsverhältnis fingiert Kündigung Arbeitsaufforderung AU-Bescheinigung Risikoschwangerschaft Betriebsvereinbarung Alkoholkonsum Arbeitslosengeldsperre Trunkenheitsfahrt Verdachtskündigung Verdacht Straftat Verkennung Notsituation 2jährige Haftstrafe Kündigungsschutzklage Arbeitgeber mobbt Dumpinglohn MItteilung Leiharbeitereinstellung Raucherpause Zeugnis Arbeitnehmer Fehlberatung Rentenversicherung Kündigungsschutzgesetz Probezeit Anspruch Arbeitnehmererben Arbeitsvertragsschluss Täuschung Vorgesetztenbeleidigung Zugang Arbeitgeberkündigung kritische Arbeitnehmeräußerung Lohnpfändung Urlaubsentgelt letzter 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Deutschkenntnisse außerordentliche Kündigung Unterschrift gefälscht Ausgleichsanspruch Beamte Kündigungsschutzgesetz Tankkartenmissbrauch Ausbildungsvertrag Kündigung Ehegatte Berufsausbiuldung Zeugnis Arbeitsunterlagen Kündigung Wartezeit Wettbewerbsverbot Schriftformerfordernis Arbeitsplatzkündigung TRunkenheitsfahrt Urlaubsanspruch Verjährung Abmahnung Zigarettenpause mehrjährige Haftstrafe Kündigung Zugang Tarifvertrag Zuschlag Geschäftsaufgabe Arbeitszeugnis Bankkarte Arbeitnehmer Richter Drohung Vorvertrag Wettbewerbsverbot bezahlte Raucherpause Nitarbeitervorschriften Vorlage Kündigung Schwerbehinderung Abfindungszahlung Einstellungsgespräch Täuschung Bagatelldelikt Kündigung Arbeitgeberwechsel Kündigung Vertrauensverhältnis WEihnachtsgeld betriebliche Übung Unanwendbarkeit § 622 BGB Siezen am Arbeitsplatz Schwerbehindertenzusatzurlaub Leiharbeitereinstellung Verjährung Urlaubsanspruch Insolvenz Arbeitgeber Lohnpfändung Auslöse Ehebruch Kündigung Minderheit Diskriminierung personenbedingte Kündigung übertarifliche Lohnbestandteile Alkohol getrunken Urlaub Elternzeit Befristung Arbeitsvertrag vertragswidriges Verhalten Arbeitsloengeld I Zuschlag Feiertagsarbeit Ausstempeln Zigarettenpause Geheimhaltungsklausel Arbeitsvertrag Kündigungsfristen 622 BGB Umsatzrückgang Kündigung Verstoss Rauchverbot Krankheitsfall Lohnfortzahlung Aufhebungsvertrag Klagefrist KÜndigungsschutzklage Arbeitsqualität Weisungsrecht Arbeitgeber Arbeitszeugnis fingiertes Beschäftigungsverhältnis Kündigung Arbeitsunfähigkeit Verstoss AGG Arbeitslosengeld II Praktikum Vergütung Dienstwagen Konkurrenztätigkeit Arbeitnehmer Sonntagsarbeit Fortbildungskosten Kündigung Raucherpausen Verschwiegenheitspflicht Zielvereinbarung Arbeitgeber Neuausstellung Arbeitszeugnis Betriebliche Weihnachtsfeier Anspruchsvoraussetzungen Zulage Kündigung Geschäftsunfähiger Kündigungsfristen europarechtswidrig Aufhebungsvertrag Abfindung Feiertag anhaltende Arbeitsverweigerung Ehewohnung Kündigung unwirksame Überstundenklausel Privatnutzung Bankkarte Kündigung unwirksam Zeugnisinhalt Aufrechterhaltung Arbeitsverhältnis Anordnung Feiertagsarbeit tarifliche Vorruhestandsregelungen fehlender Kündigungsgrund Begrenzung Urlaubsanspruch Kündigung Probezeit Direktionsrecht Arbeitgeber nachgewiesene Bewirtungskosten Altersgrenze Mindesturlaubsansprüche Übertragung UNfallversicherung Arbeitsweg Musikhören Kündigung Kündigungsfristen Arbeitnehmer Diensthandy Abmahnung Entzug Dienstwagen Dumpinglohn Strafbarkeit Krankentagegeld Arbeitsverhältnis Sozialauswahl Arbeitsverhältnisende Personalakte Verlängerung Arbeitsverträge Zugangsvereitelung Kündigung Impressum mehrere Tarifverträge Widerruf Datenschutzbeauftragter Abwehr Nachteile Feiertagszuschlag Ostern Duldung Raucherpause Wiedereingliederung Anrechnung Urlaub Anspruch Parkmöglichkeit Stellenanzeige Schadenersatz Täuschung Arbeitgeber Insolvenzgeld Unterschrift Kündigungsschutzklage Wiederholte Verspätungen Begranzung Urlaubsanspruch Steuern Sonntagsarbeit Raucherpausen Kündigung unzulässige Befristungsvereinbarung PrivatSMS Diensthandy Schichtzulage Urlaub Ausbildungsverhältnis Schadensersatz Ausstempeln Rauerpause Gleichbehandlung Rentenalter Fotos Arbeitsplatz Kündigungsfristen Arbeitsrecht Verhaltensbewertung Zeugnis Mehrarbeit Arbeitsvertragsklausel Schadensersatz Arbeitgeber privat surfen Steuern Feiertagsarbeit Zurückhaltung von Arbeitsentgelt altsdiskriminierend Arbeitsbedingungen Arbeitsbummelei Amtsarztbesuch abgelehnt Vermögensdelitk Arbeitnehmer Arbeitgeberkündigung Beleidigung Kunden Mobbing arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht Haftung Arbeitgeber Arbeitgeberbetrug Mindestlohn Leiharbeit tarifvertragliche Ausschluissfrist sittenwidrige Kündigung Anspruch Raucherraum schriftliche Arbeitsanweisungen Fahrzeugnutzung Arbeitnehmer Zeugnis Unterschrift Diebstahlsvorwurf Kündigung Nachtschichttauglichkeit Neubesetzung Arbeitsplatz Firmenstellplatz Vergabe familiäres Vertrauensverhältnis Ausschlussfrist 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Beleidigung Vorgesetzter Krankschreibung angedroht Selbstbeurlaubung Arbeitnehmer Arbeitszeugnis Wahrheitspflicht Unfallversicherung Privatgespräch Kündigung Schwerbehinderter Abfindungsanspruch KÜndigung Übergabeeinschreiben deutsche Kündigungsfristen Diebstahl Arbeitnehmereigentum Anlernvertrag Vorbehalt Weihnachtsgeld Bedrohung Arbeitskollege Schwangere Schadensersatzanspruch Amt Kündigung Wirksamkeit Arbeitszeiterfassung Unterbrechung Arbeitsweg Arbeitsplatzunverträglichkeit Mobbing Arbeitsrechtsirrtümer Telefax Klage Sonderleistung Tarifvertrag Tätlichkeit Kündigung Rentenberechnung Betriebsrente Gratifikationen Kürzung Lohnpfändung Urlaubsgeld Ausschlussklausel Arbeitsvertrag Bußgeldübernahme Arbeitgeber Rente Urlaubsanspruch Arbeitnehmerüberwachung Klausel Arbeitsvertrag Elternzeitverlängerung freier Dienstvertrag unangemessene Benachteiligung Ausstempeln Spesenabrechnung Schadensersatzanspruch Arbeitgeber Diebstahl Abmahnung Zeugnis Schadensersatz Einstellungsgespräch Schwerbehinderung überdurchschnittliches Zeugnis Treuepflicht Urlaubsverfall Arbeitsunfähigkeit Verjährung Urlaubsansprüche private Trunkenheitsfahrt Krankheit Dienstwagen Kinderbettdiebstahl Kündigung durch Arbeitgeber Altersdiskriminierungsverbot unterdurchschnittliches Zeugnis Kündigung Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Anfechtung Schuldanerkenntnis Beinbruch Weihnachtsfeier Raucherpausen Interessenabwägung Leiharbeiter Verschwiegenheitsklausel Arbeitsvertrag Differenzierungsklausel Papstwitze Verwandtschaftsverhältnis Verjährung Urlaub Kündigung Minderleister Leiharbeiterübernahme Haftung Vorgesetzter Betriebsvereinbarung Ordnungshaft Kündigungsfristen unwirksam Abfindung Steuer Beweiswert AU Bescheinigung Vorruhestand Ungleichbehandlung Berufsausbildung Probezeit arglistige Täuschung Arbeitsvertragsverletzung Arbeitszeugnis Leistungsort Mindesturlaub Abgeltung Wahrheitsgehalt Personalakte Schuldunfähigkeit Bargeschäft Abfindung Zeugnisberichtigung Tankkarte Arbeitnehmer Auskunftserteilung Arbeitgeber Abfindungszahlung Steuerbegünstigung Mindestlohnunterschreitung Ausbildungsvergütung § 622 BGB Beleidigung Arbeitskollegen Arbeitslosmeldung Personalausweis Anrufe Kartenleger schwerwiegende Beleidigung Fotos Arbeitnehmer Einsatzort Fahrtkostenerstattung Arbeistrecht Siegen Arbeitsplatz Lehrling Kündigung Schenkung Anspruch Arbeitszeugnis Wegfall Beschäftigungsmöglichkeit zusammenhängender Urlaubsanspruch Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Änderungskündigung Anrechnung gesetzliche Rente Urlaubsansprüche vererblich? Verfall Urlaubsansprüche Datenschutzbeauftragter Unterschlagungsverdacht Aufhebungsvertrag Abweichen Arbeitsweg Interessensabwägung Kündigung Arbeitslosengeld ARbeitnehmertod urlaub Erkrankung Arbeitnehmer Urlaubsgeld Kündigugn Berufskraftfahrer Durchschnittszuschläge steuerfrei Beleidigugn Kollegen Anrufe Astro-Hotlines Sozialplan unwirksam Arbeitsvertragsklausel unwirksam Tätigkeit Konkurrenzunternehmen grobe Beleidigung Detektivkosten Berechnung Elterngeld Arbeitnehmer Persönlichkeitsprobleme Mutterschutz Zeugnisabänderung Arbeitnehmer Krankenkassenwechsel qualifiziertes Zeugnis 0900 Telefonanrufe Kündigung Arbeitgeberinsolvenz Gehaltszahlung KÜndigungserklärung Haarfarbe Arbeitnehmer Beweislast Anstellungsverhältnis Meldung Kunden Beleidigung Kunde gelber Schein schwerwiegende Vertragsverletzung Erben Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse rechtswidrige Arbeitgeberkündigung Urlaubsabgeltung Mindesturlaub Veruntreuung Arbeitsentgelt Versicherungsschutz Unfallversicherung Abfindungszahlung Steuern Zielvereinbarung Sonderzahlung Selbstbeurlaubung Kündigung mangelnde Sorgfalt Tankkarte Missbrauch Persönlichkeitsrecht Diskriminierung Herkunft Leichenwagen Dienstwagen Arbeitsort Fahrtkosten Kündigung qualitative Minderleistung Vertretung Zeugnisunterschrift tariflicher Zulagenanspruch Arbeitgeberhaftung Beleidigung Vorgesetzte Vergütungsvereinbarung Formularvertrag Arbeitsrecht Altersrente 400 Eurojob Emails lesen Arbeitsvertrag LOhnfortzahlung ARbeitszeugniserteilung Steuernsparen Abfindung Kratz mich am Hintern Kündigung Arbeitspflicht Kündigung Arbeitgeber Nichtraucherschutz Arbeitsplatz Kündigungsdrohung Arbeitsunfähigkeit Fehlverhalten diskrminierter Arbeitnehmer Bewerbung Amt Kündigung Gleichbehandlungsgrundsatz Arbeitszeugnis Interesse beitragspflichtiger Arbeitslohn gesundheitliche Folgen Betriebsrat Kündigung Abmahnung Raucherpause unverbindliches Wettbewerbsverbot benachteiligte Arbeitnehmer Unterschlagung Arbeitnehmereigentum Ereilung Zeugnis Urlaubskürzung Elternzeit eigenmächtiger urlaubsantritt Entgeltfortzahlung Dienstwagen Elterngeldberechnung LOhnsteuererstattung ärztliche Schweigepflicht Arbeitsrechtsflyer Arbeitsunfähigkeit Weihnachtsgeld Formulararbeitsvertrag Vertragsstrafe Schulnote Zeugnis Diebstahlskündigung Überprüfung Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeberabmahnung Ehegatte Empfangsbote Personalkauf Kündigung Arbeitszeitregelung Manipulation Arbeitszeit Unterschlagung Arbeitgeber Tarifvertragswahl Arbeitnehmer Anspruch Raucherpause Arbeitszeitreduzierung Kürzung Erholungsurlaub Verschwiegenheit Arbeitskollegen Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung Begründung Anstellungsverhältnis Vertragsstrafenklausel Kündigung Schweigeruch Kündigung Toilettenbesuch Patientenessen gegessen Zeugnisberichtigung Klage Verweigerung Urlaub Zuschlag Sonntagsarbeit Gewerkschaftsmitglieder Tarifvertrag ausstehende Sozialversicherungsbeiträge Kündigung Arbeitnehmer Arbeitsvertragskündigung Vorgesetzten geschlagen Leiharbeiter Provisionszahlung Personalratszustimmung Kündigung Anerkennung Berufskrankheit Rauchen Kündigung Singen Kündigung Abfindungszahlung Teilbeträge Telefonate Diensttelefon Betriebsstilllegung Kündigung schlechte Geschäftslage fristlose Kündigung menschenunwürdige Arbeitsbedingungen ordentliche Kündigung Hartz IV versicherter Arbeitsunfall Aufhebungsvertrag Rücktritt notarielles Schuldanerkenntnis Formvoraussetzungen Kündigung Entzug Arbeitsleistung Personalakte Einsichtsrecht Beendigung Arbeitsverhältnis Lebensmitteldiebstahl Kündigung Prozessvergleich Anfechtung Arbeitsqualität Arbeitnehmer Sozialhilfe Hilfebedürftigkeit Feiertagsarbeit vererbliche Arbeitnehmeransprüche Mindeslohn Arbeitnehmer schriftliche Abmahnung gegenläufige betriebliche Übung freie Arbeitsplätze Eugh C-555/07 Kündigung Betrug Gehaltskürzung Toilettenbesuche Rückforderung Gehaltszahlung Hitze Arbeitsplatz Mobbing Schadensersatz Betriebsübergang Vereinbarung Zeugnistext Einwilligung Fotoveröffentlichung Erkrankung krankschreiben Kündigungsfristen unter 25 Jahre Zuschläge Tarifvertrag gesetzliche Rentenversicherung unterdurchschnittliche Arbeitsleistung Leistungsunfähigkeit Arbeitnehmer AGG bester Bewerber Arbeitgeberaustritt Freizeitausgleich Fälligkeit Urlaubsanspruch Tarifvertrag Entziehung Dienstwagen lange Arbeitsunfähigkeit Bedrohung Kündigung Hundebiss Entgeltfortzahlung Arbeitsentgelt Schwerbehinderteneigenschaft Anspruch Zigarettenpause verhaltensbedingte Kündigung Rentenalter Hitzfrei Arbeitnehmer Arbeitslosengeldkürzung Kündigung Anfechtung Gehaltszahlung Freistellung Arbeitsleistung Beleidigung gesetzliche Kündigungsfristen Angriff Arbeitskollegen Arbeitsvertrag Sittenlehre Wegeunfall Vorstellungstermin Ausbildungsberuf Vergütung Mitnahme Gegenstände Pflichtverletzung Arbeitnehmer Vostellungstermin Unfallversicherung Lohnpfändung Arbeitnehmer Überprüfung Arbeitsrecht Unwirksamkeit Kündigung Arbeitszeugnis Anspruch Kündigungsfrist Vorvertrag Arbeitsvertrag Kündigung Vertreter Anspruch Karenzentschädigung Zahlungseinstellung Weihnachtsgeld Verfall Urlaubsanspruch Befristung Arbeitsbeginn Persönlichkeitsrechtsverletzung Arbeitsnehmer Privatnutzung Tankkarte Rauchverbot Arbeitsplatz frsitlose Kündigung Überstundenpauschalierung Arbeitsvertrag körperliche Auseinandersetzung Arbeitszeugnis Briefpapier Zulage Urlaub Diskriminierung Urlaub Urlaubsanspruch Erben Weitergabe Geschäftsgeheimnisse Arbeitsplatzumstrukturierung Betriebsratsinformation Kündigung AGG Schadensersatz Wegeunfall Wohnort Krankenhaus Patientenessen Schutz Arbeitnehmer Vollmacht Arbeitsrecht Temperaturen Arbeitsplatz Aufhebung betriebliche Übung Betriebsübergang Haftung Kündigungsdrohung Krankheit Bedarfsberechnung Abmahnung Arbeitnehmer Masseschulden Parkmöglichkeit Arbeitsplatz Arbeitsunfall Elternzeit Teilzeitarbeit zusammenhängender Urlaub Kündigung Unterschrift Verstop Arbeitspflichten Urlaubsgewährung Arbeitnehmer Arbeitsplatzumsetzung Leiharbeiter Kündigungserklärung unwirksam Arbeitsvertragslücke Bagatelldiebstahl Vergütungsberechnung Sonderzahlung Arbeitgeber Arbeitnehmerdienstahl schutzwürdige Arbeitnehmerinteressen Rauchen Abmahnung Aufhebungsvertrag Drucksituation Arbeitnehmer Internetnutzung Straftat Arbeitnehmer Kündigung Verhältnismäßigkeit Zigarettenpause Kündigung Wirksamkeit Änderungskündigung langfristige Arbeitsunfähigkeit Arbeitsleistung Arbeitslosengeldversicherung Arbeitsplatzabbau Arbeitsvertrag Glaubenslehre häufige Verspätungen Betriebsverfassungsgesetz Strafe Unterschlagungsvorwurf Kündigung Vorschuss Arbeitgeberdarlehen Arbeitsgericht Siegen Rückzahlung Fortbildungskosten Falschauskunft Arbeitgeber Privatemails Kündigung Urlaubsansprüche Kündigung Arbeitnehmer Karenzentschädigung Betäubungsmittelverstoss betrieblicher Verhaltenskodex Sehnenscheidentszündung unzumutbare Belästigung Selbstständiger Arbeitslosengeld Unfallversicherung Schwarzarbeit Bewerbungsverfahren Schadensersatz betriebsbedingte Kündigung unterlassene Betriebsratsanhörung Weihnachtsgeld Arbeitnehmer Gefälligkeitsquittung öffentliches Amt Erwerbsunfähigkeit Urlaubsanspruch Erwerbsquelle Mehrarbeit Abgeltung Kündigungsfristen Alkoholkonsum Arbeitsplatz Bagatellkündigung Ausgang Kündigungsschutzprozess Stromdiebstahl vorherige Abmahnung Schadensersatz Vorgesetzter Diensthandy Privatnutzung Höchsttemperatur Arbeitsplatz frühere Beschäftigung manipulierte Gehaltsüberzahlung Gehaltsabrechnungen manipuliert Beleidigung Kündigung Entleiherzulagen Kündigungszugang Tarifeinheit aufgehoben schwierige Persönlichkeit Essensdiebstahl Arbeitslosengeldkürzung Lohnpfändung Urlaubsabgeltung Kündigung Arbeitslosengeldversicherung Videoüberwachung Arbeitnehmer Arbeitgeberverband Freistellung Internetnutzung Kündigung Beitragsschulden Haftung befristetes Arbeitsverhältnis Arbeitgeber Schadensersatzpflicht Elterngeld Lehrling Weiterbeschäftigung Arbeitsbeginn Verspätung betriebliches Rauchverbot Lohnpfändung Weihnachtsgeld gestaffelte Abfindungsregelung Arbeitnehmer arbeitsunfähig Arbeitslosmeldung Wettbewerbsverbot Arbeitnehmer Arbeitspflichtverletzung Unpünktlichkeit Arbeitsplatz ausgesprochene Beleidigung ergänzende Vertragsaulsegung Freizeitausgleich Folgejahr krankheitsbedingte Fehlzeiten üblicher Vergütungsanspruch Meinungsfreiheit Arbeitnehmer Eigenkündigung Arbeitslosengeldsperre tarifvertraglicher Mehrurlaub Arbeitsvertrag unwirksam Leiharbeiter Werbungskosten Schadensersatz Gleichbehandlungsgesetz Strafanzeige Arbeitegber Anordnungs Sonntagsarbeit Arbeitsplatzwegfall Arbeitsverhältnis Steuerschaden Arbeitnehmer Entschädiguing AGG Abwicklungsvertrag Arbeitnehmer Unterschlagung Urlaubsanspruch Arbeitnehmer Urlaubsabgeltungsanspruch unerfahrene Mitarbeiter vertragliche Nebenpflicht EDV-Admin Kündigung Zusatzurlaub Abgeltung Pausenzeiten Verallgemeinerung Arbeitsverweigerung Fälligkeit Abfindung Weihnachtsgeld Arbeitszeugnis Auslegung Haftung Rentenversicherung Unfall Privatfahrzeug Arbeitspause Rauchen Geringwertigkeit Diebstahl Überzahlung betriebliche Veranstaltung Geschäftsunfähiger Fürsorgepflicht Arbeitgeber Strananzeige Arbeitnehmer Unterschrift Kündigung Kündigung Krankheit ungerechtfertigte Arbeitnehmerkündigung unwirksame Kündigung Meldung Arbeitslosigkeit schriftliche Kündigung gesetzliche Unfallversicherung Dienstjubiläum Verstoß AGG Altersdiskriminierung Rentenalter entstandene Detektivkosten Sperrfrist Arbeitsagentur Zulage Arbeitsunfähigkeit sittenwidrige Lohnabrede unverzügliche Meldung Urlaubsabgeltungsanspruch Beamte Widerruf Weihnachtsgeld boshaft Pflichtverletzugn Arbeitnehmer Unverhältnismäßigkeit Kündigung Arbeitsgericht Urlaubsansprüche Freistellung Vertragsstrafe Arbeitsvertrag Vorlage AU-Bescheinigung Kündigung Abmahnung Rauchen verbieten Verdienst Beschäftigungsverbot Datenschutz Steuern Zuschläge Arbeitnehmer Sachbeschädigung Masseverbindlichkeit kirchliche Mitarbeiter Geltungsbereich Tarifvertrag Glichbehandlungsgrundsatz Arbeitnehmer Abschlusssatz Zeugnis Klauseln Arbeitsvertrag Verfallklausel Arbeitsvertrag Dienstwagennutzung beantragter urlaub Berufsausbildung Kündigung Zigarettenpause Arbeitnehmer Tarifvertrag Leiharbeiter vorzeitiger Ruhestand Betriebsratsanhörung Internetnutzungserklärung Urlaubsangeltungsanspruch Erben Anspruch Weihnachtsgeld Abmahnung Arbeitslosengeldsperre Sozialauswahl Lebensalter körperlicher Angriff Arbeitnehmer Anpassungsprobleme Betriebsverlagerung Kündigung unerlaubte Pausen Schadensersatzanspruch Arbeitnehmer Duzen am Arbeitsplatz Rechtsmäßigkeit Kündigung Hundebiss Arbeitsunfähigkeit befristeter Arbeitsvertrag Zukunftsformel Arbeitszeugnis Anfechtung Arbeitsvertrag Zugang Kündigung Äußerungen Drohung Fahrzeugreparaturkosten Abmahnung Sachbeschädigung Steuern Nachtarbeit Vieraugengespräch Beweisführung Risikoschwangerschaft Arbeitslosengeld Fürsorgepflicht Hinweispflicht Kündigung Vorstellungsgespräch Parkplatz AGB Klausel Arbeitsvertrag Arbeitgebervorschriften Arbeitsunfähigkeit Kündigung verbindliches Wettbewerbsverbot Sperrfrist Arbeitslosengeld Herausgabe Dienstfahrzeug Zeugnisergänzungsanspruch Zuvorbeschäftigungsverbot minderjähriger Auszubildender Beleidigung Arbeitskollege Vertrauensverlust Kündigung Kündigung Prozessarbeitsverhältnis Beschäftigungsverbot Erholungsurlaub Beamte Krankentagegeldversicherung leistungsschwacher Arbeitnehmer Betriebsverlagerung Ausland Diesntwagenauswahl Maßregelungsverbot Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit Zeugnistext Ausbeutung Arbeitnehmer Telefonmissbrauch Angaben § 5 TMG Untersagung Nebentätigkeit Werbungskosten Emails gelesen Facebook Rechtsanwälte Kotz Fortbildungskosten Eigenkündigung Kündigungsschreiben Bote Leistungsbeurteilung einfacher Aufhebungsvertrag AGG Verstoß Urlaub Falschgeld Barkasse einzelfallbezogene Interessensabwägung Geldzahlung SChlussatz Zeugnis Baumfällarbeiten Mitarbeiter Verspätungen Kündigung Erwerbsminderungsrente Einreichungsfrist Kündigungsschutzklage Arbeitgebersemails Bildschrimarbeitsplatz Kündigung Auszubildender eigenmächtige 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Berufsausbildungsverhältnis – Rechte und Pflichten

Ein Berufsausbildungsverhältnis kann vom Arbeitgeber und Auszubildenden innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden (fristlose Kündigung). Vom Auszubildenden kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn die Berufsausbildung aufgegeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit entschieden wurde.

Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. Eine fristlose Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem Arbeitgeber bereits länger als 2 Wochen bekannt sind.

Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

Dem Auszubildenden steht eine monatliche Ausbildungsvergütung zu. Diese muss auch für die Zeiten des Berufsschulunterrichts oder während der Zeiten der Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Dem Auszubildenden müssen vom Arbeitgeber die Ausbildungsmittel, auch diejenigen für die Zwischen- und Abschlussprüfung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Auszubildende haben bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses.

Weiterlesen... | 28.01.2012, 14:48 | 0 Kommentare | 124 Aufrufe

Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung

 Wird ein Arbeitnehmer durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung an seiner Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn diesbezüglich ein Verschulden trifft, so hat er gegenüber seinem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt mehr zahlen und das Arbeits­verhältnis mit dem Arbeitnehmer ruht. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entsteht nach Ablauf der 6-Wochenfrist ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 SGB V.

Können arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Arbeitstätigkeit teilweise wieder ausüben, so können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Arbeitstätigkeit wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden (§ 74 SGB V). Diese teilweise Arbeitsmöglichkeit des Arbeitnehmers wird durch einen Arzt festgestellt und auf seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt. Die Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme durch den Arbeitnehmer bedeutet nicht, dass seine Arbeitsunfähigkeit hierdurch aufgehoben ist. Die Wiedereingliederungsmaßnahme ist ein gesondertes Rechtsverhältnis. Der Arbeitgeber kann von dem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass dieser im Rahmen eines Wiedereingliederungsverhältnisses seine Arbeitstätigkeit wieder aufnimmt. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber im Umkehrschluss auch keinen Rechtsanspruch darauf, stufenweise wieder eingegliedert zu werden. Der Arbeitgeber kann eine Wiedereingliederungsmaßnahme daher ablehnen. Während der Durchführung der Wiedereingliederung hat der Arbeitnehmer keinen Arbeitsentgeltanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, da er Entgeltersatzleistungen erhält. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zahlung eines Arbeitsentgeltes, so ist dieses Arbeitsentgelt nach herrschender Meinung auf die Entgeltsersatzleistungen anrechenbar, jedoch nur in Höhe des Verhält­nisses der erbrachten zu der geschuldeten Arbeitsleistung. Während des Wiedereingliederungsverhältnisses kann dem Arbeitnehmer kein Urlaub gewährt werden. Der Arbeitnehmer erwirbt während der Wiedereingliederung auch keinen Urlaubsanspruch, da er rechtlich noch arbeitsunfähig ist. Er kann die Wiedereingliederungsmaßnahme auch jederzeit wieder beenden. Der Arbeitgeber mit einer entsprechenden Auslauffrist ebenfalls. Ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederungsmaßnahme kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund eines außerbetrieblichen Fehlverhaltens führen. Es kann im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme auch ein betriebliches Eingliederungs­management nach § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt werden.

Weiterlesen... | 21.01.2012, 18:01 | 0 Kommentare | 164 Aufrufe

Begrenzung des Urlaubsanspruchs bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer langfristig arbeitsunfähig erkrankt verfällt sein Urlaubsanspruch nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) nicht. Der Arbeitnehmer behält seinen Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber solange bis er wieder gesund ist.

Nach einem neuen Urteil des EuGH hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch darauf, seinen Urlaubsanspruch unbegrenzt anzusammeln (EuGH, Urteil vom 22.11.2011, Az: C-214/10). Ein Recht auf ein derartiges unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub, die während eines Arbeitsunfähigkeitszeitraums erworben werden, entspricht nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr dem Zweck des bezahlten Jahresurlaubanspruchs. Ein Arbeitgeber kann daher die Möglichkeit eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers, die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub mehrerer Jahre anzusammeln, dadurch einschränken, dass er mit diesem eine Vereinbarung trifft, das die Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Ablauf eines angemessenen Übertragungszeitraum (z.B. von 15 bis 18 Monaten) verfallen.

Der Arbeitgeber kann nach diesseitiger Rechtsauffassung nach dem neuen Urteil des EuGH mit dem Arbeitnehmer rechtswirksam im Arbeitsvertrag bzw. in einer Individualvereinbarung vereinbaren, dass der angesammelte „Alt“-Jahresurlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach dem Ablauf eines angemessenen Übertragungszeitraums verfällt. Solche Vereinbarungen können auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen getroffen werden.

Eine tarifvertragliche Regelung, dass der Jahresurlaubsanspruch eines Arbeitnehmers mit dem Ablauf einer Übertragungsfrist von 15 Monaten nach dem Ende des Bezugszeitraums verfällt, hat der EuGH nunmehr als rechtmäßig anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 22.11.2011, Az: C-21/10).

Weiterlesen... | 28.11.2011, 08:58 | 0 Kommentare | 408 Aufrufe

Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei Arbeitnehmern, die langfristig arbeitsunfähig erkrankt sind, sprechen Arbeitgeber häufig eine krankheitsbedingte Kündigung aus. In vielen Fällen ist die ausgesprochene Kündigung jedoch nicht gerechtfertigt. Die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in drei Stufen. Die Kündigung ist im Falle lang anhaltender Krankheit sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG), (1.Stufe) wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, (2. Stufe) eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers besteht und (3. Stufe) eine Interessenabwägung ergibt, dass die Beeinträchtigungen im Betrieb des Arbeitgeber zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung. Bei einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist in aller Regel ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers auszugehen. Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose (Arbeitsfähigkeit) nicht gerechnet werden kann.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch dann unverhältnismäßig und unwirksam, wenn sie durch andere Mittel vermieden werden kann. Dabei kommt bei einer krankheitsbedingten Kündigung nicht nur eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen, freien Arbeitsplatz in Betracht. Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. „freizumachen“.

Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die die Kündigung bedingen. Dazu gehört auch die Darlegung des Fehlens - alternativer - Beschäftigungsmöglichkeiten.

Ist ein Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung innerhalb 1 Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen krank, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) vorzunehmen. Das Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX besteht für alle Arbeitnehmer, nicht nur für behinderte Menschen/Arbeitnehmer.

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann durchzuführen, wenn keine betriebliche Interessenvertretung (Betriebsrat) im Sinne von § 93 SGB IX gebildet ist. Das ergibt die Auslegung von § 84 Abs. 1 SGB IX. Die Durchführung eines BEM ist weder unmöglich noch sinnlos, wenn eine betriebliche Interessenvertretung nicht besteht. Das BEM ist zwar selbst kein milderes Mittel gegenüber einer Kündigung. Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, z.B. die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen „freizumachenden“ - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden. Wird kein BEM durchgeführt, ist eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unter Umständen unwirksam.

Weiterlesen... | 13.11.2011, 18:14 | 0 Kommentare | 557 Aufrufe

Vorsicht bei Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen

Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht alle Vergütungsansprüche, Prämien etc. aus oder wird ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber überzahlt, können Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen die Geltendmachung dieser Forderungen nach einer gewissen Zeit ausschließen; unabhängig davon, ob der jeweiligen Partei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) die Ausschlussfrist bekannt war.

Es gibt unterschiedliche Formen von Ausschlussklauseln, eine typische Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen lautet: „Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.“.

Die Arbeitsgerichte haben bestehende Ausschluss- und Verfallfristen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, einen Arbeitnehmer über das Vorhandensein von Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag mit Ausschluss- und Verfallfristen hinzuweisen. Ausschluss- und Verfallfristen beginnen regelmäßig mit der Fälligkeit der jeweiligen Forderung zu laufen.

Vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer anerkannte (insbesondere vorbehaltslos abgerechnete) Ansprüche können nicht mehr verfallen. Nicht verfallen können nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts zudem der Zeugnisanspruch, Ansprüche aus Eigentum, auf Ruhegeld, auf Beschäftigung, auf Eingruppierung usw. Zur Unterbrechung der Ausschluss- und Verfallfrist muss der jeweilige Anspruch gegenüber dem Vertragspartner geltend macht werden. Die Form der Geltendmachung ergibt sich in der Regel aus der Ausschlussklausel.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ausschluss- und Verfallfristen in Formulararbeitsverträgen, die kürzer als 3 Monate, die missverständlich formuliert oder im Arbeitsvertrag versteckt sind, unwirksam. Die Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen muss ebenfalls mind. 3 Monate betragen. Zu kurze Ausschlussklauseln sind insgesamt unwirksam.

In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen dürfen auch kürzere Ausschlussfristen als 3 Monate vereinbart werden. Tarifvertragliche Ausschlussfristen laufen ebenfalls unabhängig davon, ob sie den Parteien bekannt sind.

Weiterlesen... | 16.10.2011, 17:10 | 0 Kommentare | 713 Aufrufe

Lohnpfändung bei einem Arbeitnehmer

Zahlt ein Arbeitnehmer ausstehende Verbindlichkeiten nicht, so können seine Gläubiger unter Umständen einen Teil seines Arbeitsentgeltes pfänden. Das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers darf jedoch nur bis zur sog. Pfändungsfreigrenze (vgl. § 850c ZPO) gepfändet werden - Onlineberechnung der Pfändungsfreigrenze unter:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

Neben dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt erhält der Arbeitnehmer jedoch teilweise auch Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen, Weihnachtsgeld und weitere Zahlungen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Zahlungen ebenfalls gepfändet werden können.

Bei dem sog. Urlaubsgeld handelt es sich um ein zusätzliches Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, zum Ausgleich für dessen urlaubsbedingte Mehraufwendungen. Das Urlaubsgeld ist gem. § 850a Nr. 2 ZPO grundsätzlich unpfändbar, es sei denn, das gezahlte Urlaubsgeld übersteigt den Rahmen des „normalen" Urlaubsgeldes, welches in § 11 BUrlG vorgesehen ist. Das normale Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers fortgezahlt wird (sog. Urlaubsentgelt), ist ebenso wie jedes andere Arbeitsentgelt pfändbar. Der Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber unterliegt keinen besonderen Pfändungsbeschränkungen und kann daher gepfändet werden. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen konnte (vgl. § 7 Abs. 4 BUrlG).

Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 % pfändbar (vgl. § 850a Nr. 1 ZPO). Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen und Auslösungsgelder sind unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen (vgl. § 850a Nr. 3 ZPO).

Das Weihnachtsgeld (Jahresgratifikationen/13. Monatsgehalt) ist bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens, max. bis zu 500,00 €, unpfändbar (vgl. § 850a Nr. 4 ZPO).

Aufgrund einer Lohnpfändung kann der Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer in der Regel nicht kündigen.

Der Arbeitgeber muss die Bearbeitungskosten einer Lohnpfändung tragen, falls es keine wirksame Arbeitsvertragsvereinbarung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsvereinbarung gibt.

Weiterlesen... | 04.10.2011, 12:23 | 0 Kommentare | 901 Aufrufe

Arbeitnehmerkündigung – Namensunterschrift nicht nachvollziehbar

Gemäß den §§ 623, 126 Abs. 1 BGB bedürfen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen der Schriftform und damit auch einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers. Fehlt sie, ist die Kündigung nichtig (§ 125 BGB). Die in § 123 BGB angeordnete Schriftform soll Rechtssicherheit für die Vertragsparteien und eine Beweiserleichterung im Rechtsstreit bewirken. Durch das in § 126 Abs. 1 BGB vorgesehene Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift wird der Aussteller der Urkunde erkennbar. Der Erklärungsempfänger erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer die Erklärung abgegeben hat und ob die Erklärung echt ist. Der Aussteller der Erklärung soll identifiziert werden können. Die Lesbarkeit des Namenszuges ist hierbei nicht erforderlich. Es genügt ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren. Sie ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde. Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe des Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist. Die Unterschrift ist hierbei vom Handzeichen (Paraphe) abzugrenzen, wobei das äußere Erscheinungsbild maßgeblich ist und ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist (LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2011, Az: 13 Sa 1593/10).

Weiterlesen... | 01.10.2011, 18:04 | 0 Kommentare | 891 Aufrufe

Arbeitszeugnis – Anspruch auf Dankes- und Zukunftsformel?

Ein Arbeitnehmer hat in einem vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschließenden Dankes- und Zukunftsformel, wenn die dem Arbeitnehmer zustehende Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein „befriedigend“ signifikant hinausgeht und Inhalt und Form des Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen bzw. der Bewerberauswahl relevant ist (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az: 12 Sa 974/10, Urteil vom 03.11.2010). In dieser Konstellation stellt das Fehlen einer Schlussformulierung (z.B. „Wir danken …. für ihre geleistete Arbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg“), mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und alles Gute und Erfolg für den weiteren Berufsweg wünscht, eine nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO unzulässige Abwertung der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung dar. Mit einem ohne abschließende freundliche Schlussfloskel (clausula comis benevolentiae) ausgestellten Zeugnis genügt der Arbeitgeber nicht dem allgemeinen zeugnisrechtlichen „Wohlwollensgebot“. Danach muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Das „Wohlwollensgebot“ ergibt sich aus dem Gesetzeszweck, wonach - im Rahmen der Zeugniswahrheitspflicht - das Zeugnis dem Interesse des Arbeitnehmers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung tragen soll.

Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen und somit einen Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers erwägt, unterrichten. Indem es dazu bestimmt ist, in Unternehmen oder Verwaltungen, bei denen der Arbeitnehmer sich bewirbt, den zuständigen Personen einen Eindruck über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers, dessen Qualifikation und Leistungs- und Führungsverhalten zu verschaffen, kommt es nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl und Zeugnisgestaltung verbindet. Vielmehr ist maßgebend die Sicht des Zeugnislesers. Dieses Verständnis ist geprägt von den Gebräuchlichkeiten des jeweiligen Rechtskreises. Damit sind, was Erscheinungsbild und Inhalt des Zeugnisses anbelangt, die Gepflogenheiten im Arbeitsleben zu berücksichtigen. Hier hat sich seit langem eine eigene Kultur standardisierter Gestaltungsformen und -inhalte in besonderer stilistischer Blüte entwickelt und - über gesellschaftliche Sprach- und Höflichkeitsformen hinaus - eine eigene Semantik der Zeugnissprache herausgebildet. So darf ein Zeugnis nichts auslassen, was der Leser eines Zeugnisses erwarten darf, oder hinter einer zweideutigen Wortwahl Tadel verstecken. Das Zeugnis darf keine fehlerhaften Angaben z.B. zur Person enthalten und sollte Rechtschreibefehler vermeiden. Arbeitnehmer müssen aber kleinere, nicht ins Gewicht fallende Unvollkommenheiten ihrer Arbeitgeber hinnehmen, gleiches gilt auch dann umgekehrt.

Indem das Zeugnis typischerweise verwendet wird für Bewerbungen in Deutschland und namentlich in der Region des bisherigen Wohn- und Arbeitsortes, kommt es darauf an, was ein potentieller Arbeitgeber in Kenntnis der Gebräuchlichkeiten nach Form, Inhalt und Sprache von einem Arbeitszeugnis erwartet. Dazu zählt die Wahrung von Höflichkeitsformeln. Am Schluss eines Endzeugnisses findet Höflichkeit ihren üblichen Ausdruck in der Danksagung für die geleistete Arbeit und Wünschen für die Zukunft.

Weiterlesen... | 27.08.2011, 18:40 | 0 Kommentare | 1635 Aufrufe

Darf der Arbeitgeber das Rauchen generell verbieten? - Nichtraucherrechte Teil 2

 

Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Ein Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlte Raucherpausen besteht nicht.

 

Der Arbeitgeber kann Rauerpausen seiner Arbeitnehmer dulden, wenn diese während der Raucherpause ausstempeln. Die Arbeitnehmerpflicht, während der Zeit des Rauchens auszustempeln, stellt auch keine unverhältnismäßige Belastung der rauchenden Arbeitnehmer dar. Die rauchenden Arbeitnehmer leisten während der „Rauerpause“ keine Arbeit, weshalb schon aus diesem Grund eine Pflicht zum Ausstempeln gerechtfertigt ist (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07 - Juris). Besteht eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln und bedient ein Arbeitnehmer das Zeiterfassungsgerät nicht, so veranlasst er den Arbeitgeber, ihm Entgelt zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung erbracht zu haben. Stempelt ein rauchender Arbeitnehmer nicht aus, kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung (ggfls. erst nach Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung) aussprechen. Ein Verstoß gegen ein innerbetriebliches Rauchverbot kann als Nebenpflichtverletzung geeignet sein, eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Dies setzt allerdings in der Regel eine vorangegangene einschlägige Abmahnung voraus. Je nach den Umständen des Einzelfalles werden von der Rechtsprechung auch zwei Abmahnungen für erforderlich gehalten.

Der Arbeitgeber kann nachfolgende Maßnahmen bzgl. der Raucherpausen treffen:

- Raucherpausen werden grundsätzlich nicht bezahlt. Die verlorene Arbeitszeit der rauchenden Arbeitnehmer muss nachgearbeitet werden.

- Eine begrenzte Anzahl Raucherpausen der rauchenden Arbeitnehmer werden bezahlt. Die verlorene Arbeitszeit aller darüber hinaus gehenden Pausen muss nachgearbeitet werden.

- Es wird nur eine bestimmte Anzahl Raucherpausen der rauchenden Arbeitnehmer erlaubt, diese werden vom Arbeitgeber aus Kulanz bezahlt. Nichtraucher erhalten zum Ausgleich der erlaubten Raucherpausen der rauchenden Arbeitnehmer eine besondere Gratifikation.

Weiterlesen... | 20.08.2011, 14:36 | 0 Kommentare | 2003 Aufrufe

Nichtraucherrechte am Arbeitsplatz - Teil 1

Es ist die Pflicht aller Arbeitgeber nach § 1 Arbeitsschutzgesetz und § 1 Arbeitsstättenverordnung, ihre Arbeitnehmer vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren zu schützen. Ein Nichtraucher hat nach § 5 Nichtraucherschutz – Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch auf einen Nichtraucherarbeitsplatz. Der Wortlaut von § 5 Arbeitsstättenverordnung lautet:

 (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Der Arbeitgeber ist nach  § 5 Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, in seinem Unternehmen ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Unternehmens beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls ein Nichtraucherschutz in seinem Unternehmen nicht anders erzielt werden kann. Das Rauchverbot im Unternehmen kann der Arbeitgeber durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen umsetzen (z.B. durch die Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, die Schaffung von Raucherzonen oder lüftungstechnische Maßnahmen in den getrennten Arbeitsbereichen).

Ausnahmen vom „absoluten Nichtraucherschutz“ der Arbeitnehmer bestehen nach den gesetzlichen Regelungen des § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung jedoch bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Hier braucht der Arbeitgeber Arbeitnehmerschutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen

Arbeitnehmer, die in einer Gaststätte arbeiten, in der das Rauchen gesetzlich verboten ist, haben ebenfalls Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05. 2009, Az.: 9 AZR 241/08).

Die Anordnung eines Rauchverbots gegenüber den Arbeitnehmern betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das sog. „Ordnungsverhalten im Betrieb“ und ist daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss daher alle Maßnahmen des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat abstimmen, falls ein Betriebsrat im jeweiligen Unternehmen besteht. Der Arbeitgeber kann die Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vereinbaren.

Weiterlesen... | 16.08.2011, 21:03 | 0 Kommentare | 2086 Aufrufe
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