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<rss version="2.0"> <channel><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum</link><title>Foren</title><description>RSS - Feed</description><item><title>Arbeitsvertrag mit Probezeit</title><pubDate>Wed, 21 Dec 2011 11:39:49 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Hallo zusammen ich habe ein arbeitsvertrag mit 6 monate probezeit aber ich werde nur gemopt von meinem vorgesetzten von wegen als l&#xFC;gner hingestelt als doof und so weiter das geht schon so weit das er nur schikane betreibt jetzt meine frage kann ich ohne frist k&#xFC;ndigen?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/51</link></item><item><title>K&#xFC;ndigung wegen nichtvorhanden Brille?</title><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 15:55:22 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Kann man gek&#xFC;ndigt werden wenn man eine brille brauch, diese aber momentan nicht hat?. Auch wenn man ohne schon 1,5 Jahre gearbeitet hat und nichts passiert ist?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/50</link></item><item><title>Zuschlagsk&#xFC;rzungen durch krankheit</title><pubDate>Sun, 31 Jul 2011 22:07:35 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Hallo,
ich arbeite bei B&#xFC;rger King habe eine Frage wegen meiner Zuschlagsk&#xFC;rzung weil ich krank war.
Genauer gesagt, in dem Monat wo ich krank wurde habe ich sonntags und nachts gearbeitet und wir bekommen ein freiwilligen zuschlag pro stunde der bei 50 cent liegt der aber wegf&#xE4;llt wenn man krank ist. Kurz vorm Ende des Monats wurde ich f&#xFC;r 3 tage Krank geschrieben und mit wurde meine gearbeiteten sonntags-, &#xA0;nacht- freiwilligen zuschlag abgezogen und das nicht nur f&#xFC;r die tage wo ich krank war sondern f&#xFC;r den gesamten Monat in dem ich krank war.
Ich verstehe das der freiwilligenzuschlag gek&#xFC;rzt wird aber nicht f&#xFC;r meine gearbeiteten sonntage und nachtschichten&#xA0;
ich bedanke mich im vorraus f&#xFC;r ihre Antwort&#xA0;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/48</link></item><item><title>Anpassung der Betriebrente</title><pubDate>Sun, 27 Mar 2011 12:07:32 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Ich erhalte seit 1.5.2007 eine Betriebsrente
Da die M&#xF6;glichkeit einer Anpassung nach 3 Jahren gepr&#xFC;ft werden soll,folgende Frage:
Wird eine Anpassungspr&#xFC;fung und eventuelle Erh&#xF6;ung zum 1.5.2010 durchgef&#xFC;hrt oder erst zum 1.1.2011 ?
Bisher h&#xE4;lt mich mein ehemaliger Arbeitgeber hin, d.h.man pr&#xFC;ft seit 1.1.2011 eine Erh&#xF6;hung hat aber bisher keine Zusage oder Ablehnung (trotz Nachfrage) gemacht.
Zu welchem Termin muss ich sp&#xE4;testens einen Anwalt beauftragen,&#xA0;damit kein Verfall des Anspruches &#xA0;eintritt ?
&#xA0;
MfG
Dietmar Beckmann
Mail: duh.bus@gmx.net
&#xA0;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/47</link></item><item><title>Arbeitsvertrag auf Parkplatz</title><pubDate>Fri, 17 Sep 2010 21:00:40 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Hallo
Wollte mal nachfragen ob das so rechtlich in Ordnung ist was die Firma mit mir machen wollte.
Also wurde an nem Tag von ner Zeitarbeitsfirma angerufen da ging es um einen Arbeitsplatz soweit alles ganz ok. doch dann der Hammer ich sollte am selben Abend noch anfangen. Habe mir erst nichts dabei gedacht und soweit zugesagt (auf meine Anfrage erst die n&#xE4;chste Woche anfangen zuk&#xF6;nnen wurde garnicht drauf eingegangen) Nun sollte ich Abends auf dem Parkplatz der zu arbeitenden Firma den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Und nun meine Frage ist das denn wirklich rechtens?
Habe diesem Herrn Am Parkplatz ne Absage gegeben auch weil er in keiner Weise auf meine Interessen den Arbeitsvertrag teilweise zu &#xE4;ndern eingegangen ist.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/46</link></item><item><title>Umsetzung des Arbeitnehmers bei Wegfall der bisherigen Stelle</title><pubDate>Tue, 31 Aug 2010 20:07:18 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Bei meinem Fall geht es darum, das mein Arbeitsplatz komplett wegf&#xE4;llt und ich umgesetzt werden soll, dabei mu&#xDF; ich dann im Dreischichtsystem und in die K&#xE4;lte arbeiten, vorher habe ich am Empfang in zwei Schichten gearbeitet. Mu&#xDF; ich das hinnehmen? Darf ich auf eine K&#xFC;ndigung mit Abfindung bestehen, da ich bereits seit Jahren hier besch&#xE4;ftigt bin? Was sind zuzumutbare &#xC4;nderungen in meinem Arbeitsplatz?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/45</link></item><item><title>Arbeitszeugniss</title><pubDate>Tue, 24 Aug 2010 10:56:46 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Hallo,
&#xA0;
ich habe grade mein altes Ausbildungszeugnis (ausgestellt 06.2007) genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es mit "ausreichend" bewertet wurde, was wohl daran lag das ich gemobbt wurde und mir damals erlaubt habe mit diesem Problem zu meinem Chef zu gehen, dieser sich jedoch dann auf die Seite meiner Kollegen gestellt hat. Jetzt ist meine Frage ob ich die M&#xF6;glichkeit habe zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Zeugnis anzufordern? Ich m&#xF6;chte damit ja keine 1 bezwecken aber ein Zeugnis zwischen 2-3 sehe ich durchaus als angemessen an.
&#xA0;
Vielen Dank schon jetzt f&#xFC;r die Beantwortung.
&#xA0;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/43</link></item><item><title>Wettbewerbsverbot - ung&#xFC;ltig wegen angeblich fehlender Zeichnungsvollmacht </title><pubDate>Thu, 12 Aug 2010 17:19:22 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Tach zusammen, liebes Forum.
Bei der Geschichte hier (real) packt sich so mancher an den Kopp:
Im Anstellungsvertrag wird ein Wettbewerbsverbot integriert (weltweit) f&#xFC;r 2 Jahre mit Karenzentsch&#xE4;digungszusage 50% der Bez&#xFC;ge - sowiet erst mal in Ordnung.
Der Anstellungsvertrag auf offiziellem Firmenbriefpapier einer im HRB registrierten GmbH,&#xA0; mit offiziellem Firmenstempel und mit sch&#xF6;n schwungvollem K&#xFC;rzel als Unterschrift&#xA0;&#xA0; (keine weitere Namensnennung vom so Unterzeichnenden) und dann "mit Leben erf&#xFC;llt", sprich es wurde gearbeitet, das Gehalt kam p&#xFC;nktlich und (anfangs) in vereinbarter H&#xF6;he. Kurz: alles war gut.....
Aufgrund 1/3 verk&#xFC;rzter Gehaltszahlungen &#xFC;ber 3 Monate kam es dann zum "R&#xFC;tlischwur": der Arbeitnehmer k&#xFC;ndigte, zog vors Arbeitsgericht und erstritt (pikant: Vers&#xE4;umnisurteil) die ungek&#xFC;rzte Nachzahlung (die dann trotzdem per Androhung von Zwangsvollstreckung nach 6 Wochen "geholt" werden mu&#xDF;te). Davon unabh&#xE4;ngig teilte der (Noch)Arbeitnehmer&#xA0; dem (Noch)Arbeitgeber in der laufenden K&#xFC;ndigungsfrist mehrfach (Telefon, pers&#xF6;nlich, Fax, Einschreiben) explizit noch mit, sich selbstverst&#xE4;ndlich an das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot gegen die Karenzentsch&#xE4;digung zu halten.
Und wieder: es geschah nichts, keinerlei Reaktion, keine Zahlung der Karenzentsch&#xE4;digung, weder im ersten Monat nach Dienstende, trotz (anwaltlicher) Mahnung (Einschreiben) auch im zweiten Monat nichts, keine Zahlung der vereinbarten Karenzentsch&#xE4;digung und dann, nach Anrufung des Arbeitsgerichtes auch in dem Fall&#xA0;&#xA0; (der Rechtsschutz sei dank) im 3.Monat der Nichtzahlung, auf einmal eine Reaktion dergestalt, man (der Gesch&#xE4;ftsf&#xFC;hrer) habe den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben, sondern ein nicht Handlungsbevollm&#xE4;chtigter Mitarbeiter. Und weiter:, ..."der Vertrag hinsichtlich Anstellung etc. gehe ja schon in Ordnung, denn damit h&#xE4;tte man den Mitarbeiter beauftragt."
Aber: (nun kommt die "krause" Logik) n i c h t w&#xE4;re der Mitarbeiter beauftrag gewesen,&#xA0; das aus 4 Paragraphen (wohlgemerkt, m i t t e n d r i n&#xA0; im 5 Seiten-Anstellungsvertrag....) bestehende Wettbewerbsverbot "mitzuunterzeichnen". Das h&#xE4;tte dann doch n u r&#xA0; dem Gesch&#xE4;ftsf&#xFC;hrer als Prinzipal (HGB-Terminus) zugestanden. Mithin also sei, mangels&#xA0;&#xA0; einer ausgeh&#xE4;ndigten "g&#xFC;ltigen" Urkunde (dem HGB sei Dank), das Wettbewerbsverbot vollkommen nichtig und man daher auch gar nicht verpflichtet zur Zahlung irgendeiner Karenzentsch&#xE4;digung.
Peng, das sass erstmal, aber es ging noch weiter im Text: Denn, f&#xFC;r den Fall dass ein Arbeitsgericht das anders sehen sollte, unterstelle man dem Ex-Angestellten schon mal, dass er dem Unternehmer Wettbewerb mache und letzterer daher eh` nix zahlen muss."
Klasse, ne?!
Mal abgesehen von diesem Nonsens mit den im Nachhinein "herausgel&#xF6;sten" Paragraphen verschlug es zwar dem (Ex)Arbeitnehmer erstmal die Sprache, aber in dem derzeit (immer) noch laufenden Arbeistgerichtsverfahren hofft er, doch noch zu seinem Recht zu kommen.
Der (Ex)Arbeitnehmer wird sich zu gegebener Zeit (die M&#xFC;hlen der Justiz mahlen langsam, aber eben doch sehr gr&#xFC;ndlich) mit dem Fortgang der Geschichte hier wieder melden.
Bis dahin ist er aber auf Meinungen,kritische Diskussion hier im Forum (Danke daf&#xFC;r, leiber Herr Kotz) sehr neugierig.&#xA0; &#xA0; &#xA0; &#xA0;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/42</link></item><item><title>Arbeitgeber- Eingliederungszuschuss erhalten</title><pubDate>Wed, 14 Jul 2010 23:03:40 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Eingliederungszuschuss beantragt- erhalten.Jetzt soll pl&#xF6;tzlich kein Arbeitsvertrag zustandekommen.M&#xFC;ndliche Abreden,Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt, unbefristetesArbeitsverh&#xE4;ltnis, Eintrittstermin alles besprochen unddem Arbeitsamt mitgeteilt.Was passiert nun? Ist der Arbeitgeber nicht an eine Pflicht gebunden?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/34</link></item><item><title>&#x201E;Arglistige T&#xE4;uschung durch Leihfirma&#x201C; </title><pubDate>Sun, 04 Jul 2010 13:51:50 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Sehr geehrte Damen und Herrn,
Arglistige T&#xE4;uschung durch Leihfirma&#x201C; kann man das als wichtigen Grund einer Selbstk&#xFC;ndigung betrachten?
Ich m&#xF6;chte dass erl&#xE4;utern! Mein Arbeitsgeber k&#xF6;derte mich, mit einer langfristigen&#xA0; Arbeitsstelle in meinem Nahbereich. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, wurde leider nichts aus dieser Stelle, stattdessen bekam ich nur kurzfristige Eins&#xE4;tze von 1 -2 Wochen. H&#xE4;tte ich dies vorher gewusst, h&#xE4;tte ich wohl kaum den Arbeitsvertrag unterzeichnet.&#xA0;&#xA0;
Was kann ich tun, muss ich mir das gefallen lassen? Gehe ich das Risiko ein, mir eine Sperrfrist einzuhandeln, wenn ich aus eigenem Wunsch k&#xFC;ndige?&#xA0; Und wie sieht es mit Vertragsstrafen aus?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/33</link></item></channel></rss>

