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Ergebnisse:Arbeitslosengeld I (ALG = offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängige von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird.
Zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld I von dem Arbeitslosengeld II (ALG II). Es ist eine Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitssuchenden und Arbeitenden dient, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Einkommen, Vermögen oder andere Hilfen, wie z.B. auch dem Arbeitslosengeld decken können.
Nach § 19 Abs. 1 SGB II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige als ALG II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistungen der Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist, mindert es die Geldleistungen der kommunalen Träger.
Es wird umgangssprachlich oft auch als „Hartz IV“ bezeichnet !
Eine Abfindung kann sowohl „Einkommen“ als auch „Vermögen“ im Sinne dieser Vorschrift sein.
ALG I wird in der Regel für ein Jahr gezahlt.
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