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Ergebnisse:Arbeitnehmer und Arbeitgeber können untereinander vereinbaren, dass die vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung in Teilbeträgen oder zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird (BFH, Urteil vom 11.11.2009, Az.: IX R 1/09). Hierdurch können Steuern gespart werden.
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