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Ergebnisse:Ein fristloser Grund zur Kündigung eines Mietverhältnisses kann auch darin begründet sein, dass ein familiäres Vertrauensverhältnis zerrüttet ist (OLG Celle, Beschluss vom 07.10.2008, Az.: 2 U 99/08). Auch einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht, da diese nicht geeignet war, dass zerrüttete Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.
Verkennung einer Notsituation durch Arbeitnehmer – fristlose Kündigung Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem langjährigen Arbeitnehmer nicht fristlos kündigen, wenn dieser eine Notsituation verkannt und Hilfestellungen unterlassen hat. In diesen Fällen ist lediglich der Ausspruch einer Abmahnung angemessen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2010, Az: 3 Sa 144/10).
Eine Kündigung eines Arbeitsnehmers, der über einen langen Zeitraum bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, wegen Stromdiebstahls in Höhe von 2 Cent ist unwirksam. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich abmahnen (LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az.: 16 Sa 260/10).
Schätzt man das Alter der Ehefrau bzw. der Freundin des Arbeitgebers falsch ein und macht man diesbezüglich unbedarfte Äußerungen, kann dies zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Jedoch muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abgemahnt worden sein (ArbG Mannheim, Vergleich vom 24.03.2011, Az: 3 Ca 406/10).
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