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Ergebnisse:Weigert sich ein Arbeitnehmer sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, obwohl er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann (Leistungsunfähigkeit) und an psychischen Problemen leidet, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Unter Umständen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sogar fristlos kündigen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.2.2010, Az.: 6 Sa 640/09).
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