
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
September 2010
Wer ist online?
|
Suche
Ergebnisse:Beleidigt ein Arbeitnehmer seine Arbeitskollegen, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer unter Umständen fristlos kündigen. Greift ein Arbeitnehmer andere Arbeitskollegen an, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitnehmer unter Umständen ebenfalls fristlos kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009, Aktenzeichen 3 Sa 224/09; Vorinstanz: ArbG Neumünster, Urteil vom 19.03.2009 Az.: 2 Ca 84 d/09).
|
SuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|