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Ergebnisse:Tätigt ein Arbeitnehmer Anrufe über sein Diensttelefon zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern zu Astro-Hotlines, Kartenlegern etc. und trägt der Arbeitgeber die diesbezüglich anfallenden Telefonkosten, so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung (VG Mainz, Urteil vom 02.02.2010, Az.: 5 K 1390/09.MZ). Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer private und/oder psychische Probleme hatte und durch die Hotlines Hilfe suchte. Dies stellt kein Rechtfertigungsgrund für den Arbeitnehmer dar. Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund des vorgenannten Verhaltens ist auch möglich, wenn dieser Personalratsmitglied ist.
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