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Ergebnisse:Ist man als Selbstständiger freiwillig in der Arbeitslosengeldversicherung versichert und zahlt man 3 Monate hintereinander die Monatsbeiträge nicht, so verliert man automatisch seinen Arbeitslosengeldversicherungsschutz (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2009, Az.: 19 AL 74/08). Die Agentur für Arbeit ist diesbezüglich noch nicht einmal verpflichtet, die ausstehenden Beiträge anzumahnen.
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