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Ergebnisse:Ein Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber bei einer 50 %igen Arbeitszeitverringerung nicht verlangen, dass er im Wechsel einen Monat arbeitet und den darauffolgenden Monat frei hat. Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch darauf, dass die Arbeitszeit innerhalb der jeweiligen Arbeitswoche reduziert wird (LAG Köln, Urteil vom 23.11.2009, Az.: 5 Sa 601/09).
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