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Bezeichnet ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber in einem persönlichen Telefonat als „*.............*“ und mit der Formulierung: „…wichsen Sie mich nicht von der Seite an.“ und äußert er anschließend gegenüber Arbeitskollegen: „Der *.............*, ...
Äußert ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber: „Die Beklagte lügt wie gedruckt. Wie sie mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich.", kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos kündigen (LAG...
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