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Die 1monatige Widerspruchsfrist für einen Arbeitnehmer bei einem beabsichtigten Betriebsübergang beginnt nach Mitteilung des beabsichtigten Betriebsübergangs nur dann zu laufen, wenn die Unterrichtung des Arbeitnehmers über den beabsichtigten Betr...
Kommt es zu einem Betriebsübergang, so haftet der neue Betriebsinhaber nicht für die Beitragsschulden des alten Betriebsinhabers, da es an einer diesbezüglichen Ermächtigungs- bzw. Übergangsgrundlage fehlt (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.01.2011, ...
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