
Neue Artikel
Blog - Top 8
Kalender
September 2010
Wer ist online?
|
Suche
Ergebnisse:Eine Putzfrau nahm weggeworfene Pfandflaschen aus den Mülleimern des Unternehmens mit nach Hause. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos. Die Putzfrau war seit 20 Jahren als Reinigungskraft im Unternehmen beschäftigt. Die ausgesprochene fristlose Kündigung war unwirksam, da in der Handlung der Putzfrau kein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sehen ist. Die Handlung der Putzfrau rechtfertigten lediglich eine Abmahnung (Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 09.10.2009, Az.: 3 Ca 864/09).
Nimmt ein Arbeitnehmer ausrangierte Gegenstände des Arbeitgebers trotz eines Verbots mit, so rechtfertigt dies nicht sofort eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung. Vielmehr muss einzelfallbezogen überprüft werden, ob die Handlung des Arbeitnehmers durch eine Abmahnung wirksam sanktioniert werden kann, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2010, Az.: 3 Sa 324/09).
|
SuchenNews
Forum - Top 10
Artikel Top 5
|