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Ergebnisse:Steht eine betriebliche Kraftfahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung nicht fest, darf die 1%-Regelung nicht angewandt werden. Nur wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug ausdrücklich zur privaten Nutzung überläßt und diese feststeht, darf die 1%-Regelung angewandt werden (BFH, Urteil vom 21.04.2010, Az: VI R 46/08).
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