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Ergebnisse:Missbraucht ein EDV-Administrator seine Zugriffsrechte und liest den Email-Verkehr an einen Vorgesetzten und druckt dann Emails aus, um diesen in Misskredit zu bringen, rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Landesarbeitsgericht München, Az.: 1 Sa 54/09, Urteil vom 08.07.2009).
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