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Ergebnisse:Verauslagt ein Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber für die Reparatur eines Firmenwagens Gelder, so hat er bei der Insolvenz des Arbeitgebers einen weiteren Insolvenzgeldanspruch wegen verauslagten Reparaturkosten (BSG, Urteil vom 08.09.2010, Az.: B 11 AL 34/09 R).
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