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Ergebnisse:Einem Arbeitnehmer kann innerhalb der Probezeit bei auftretendem Schweißgeruch wegen mangelnder Körperhygiene gekündigt werden (LAG Köln, Urteil vom 25.03.2010, Az.: 4 Ca 10458/09). Innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden, wenn kein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vorliegt.
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